Kostenübernahme

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Kostenübernahme

Krankenkassen

TCM ist eine Behandlung, die von allen Krankenkassen im Rahmen der Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden bezahlt wird. Alle unsere Chinesischen TCM Ärzte sind bei den entsprechenden Stellen registriert. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse in welcher Höhe die Rückvergütung gemäss Ihres Zusatzversicherungsvertrages liegt.

Bei Fragen zur Kostenübernahme der Krankenkassen oder auch zu Rechnungen und Behandlungen wenden Sie sich am besten an die Verwaltung unsere TCM Gesundheitspraxis,

erreichbar jeweils am Montag bis Samstag, 09.00 bis 21.00 Uhr, Tel. +41 44 796 16 72.

Kosten einer Sitzung

Akupunktur wird eigentlich immer mit einer Zusatzmethode wie Moxa, Schröpfen, Tuina, Ohrakupunktur oder Kräuter kombiniert. Das steigert die Wirksamkeit der Behandlung und beschleunigt den Heilungsprozess. Der Arzt entscheidet individuell welche Kombination für Sie am besten ist.

Eine komplette Sitzung (Akupunkturbehandlung inkl. Schröpfen und/oder Kurz-Tuinabehandlung) dauert ca. eine Stunde und kostet i.d.R. CHF 160.00.

Bei der ersten Sitzung erstellt der TCM Arzt vorgängig eine Diagnose, in der Regel ca. 15 Minuten zusätzlich dauert und CHF 40.- kostet.

Für Teilbehandlungen erkundigen Sie sich bitte direkt beim Personal.

EMR-, NVS- oder individuelle Therapeutenlisten-Anerkennung

Alle behandelnden TCM Ärzte sind von den Zusatzversicherungen der Krankenkassen im Rahmen des EMR, NVS oder individueller Therapeutenlisten anerkannt.

Erfahrene Chinesische TCM Ärzte

Die Therapie wird bei uns durch erfahrene Chinesische TCM Ärzte durchgeführt, die ein mindestens fünfjähriges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben.Sie verfügen über langjährige klinische Erfahrungen, meist auch in leitender Position, oder stammen aus Akupunkturarztfamilien. Nicht selten werden hier sogenannte Geheimpunkte von Generation zu Generation weitergegeben, die in keinem Lehrbuch veröffentlicht sind. Wir freuen uns, lhnen eine wirkungsvolle Therapiealternative anbieten zu können und hoffen, dass lhre Lebensqualität dadurch rasch und massiv verbessert wird und die Einnahme schulmedizinischer Medikamente gegebenenfalls verringert oder ersetzt werden kann.

Information zum neuen Krankenkassengesetz (KVG)

Komplementär- oder Alternativmedizin gehören gemäss KVG ab 2012 wieder provisorisch zu den Pflichtleistungen der Grundversicherungen der Krankenkassen, jedoch nur wenn sie von einem Arzt mit Schweizer Diplom ausgeführt wird.

lm Zweifelsfall helfen wir Ihnen gerne bei der Klärung Ihres Versicherungsstatus.

Sie erreichen uns am besten unter der Hauptnummer:
+41 44 796 16 72.